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       Michael und Rudi Apelt, Arizona
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Michael und Rudi Apelt, Arizona

Am 2. Oktober 1988 lernte Michael Apelt in Mesa die 30jährige
Ernährungsberaterin Cindy Monkman kennen. Bereits 26 Tage danach heirateten die beiden in Las Vegas. Anschließend wurden zwei Lebensversicherungen über 300.000 Dollar und 100.000 Dollar abgeschlossen. Diese Versicherungen, mit gegenseitiger Begünstigung der Ehepartner, sollten am 22. Dezember wirksam werden. Zwei Tage nach dem Inkrafttreten der Lebensversicherung, am 24.
Dezember 1988, wurde die Leiche von Cindy Monkman in der Wüste nahe dem Ort Florence entdeckt. Sie wurde mit vier Messerstichen in der Brust und einem im Rücken aufgefunden. Ihre Kehle war durchgeschnitten und der Abdruck eines Turnschuhs befand sich auf ihrer Stirn. Der Ehemann Michael Apelt wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt und am 10. August 1990 zum Tode verurteilt.


                        Neue Hoffnung in der Todeszelle
                  Düsseldorfer Gutachter hält Rudi Apelt für schuldunfähig

                       Für Rudi Apelt und seinen Bruder Michael
                       heißt es seit elf Jahren: Leben auf Abruf. Seit
                       1990 sitzen sie im Todestrakt des
                       Gefängnisses von Florence/Arizona. Zwei
                       Jahre zuvor waren sie gemeinsam nach
                       Amerika ausgewandert, wollten dort ein
                       neues Leben beginnen. Sie gaben sich als
                       wohlhabende Banker bzw.
                       Computerspezialisten aus und suchten
                       Kontakt zu generösen Frauen. In einem Nachtklub lernte Michael Apelt die
                       Diätassistentin Cynthia Monkman kennen. Kurz darauf Hochzeit in Las
                       Vegas. Acht Wochen später, Heiligabend 1988, wurde die junge Frau in der
                       Wüste von Arizona tot aufgefunden. Einen Tag zuvor wurden zwei
                       Lebensversicherungen über rund
                       700.000 Mark gültig, die Michael Apelt für seine Angetraute abgeschlossen
                       hatte. In getrennten Prozessen verurteilte ein Geschworenen-Gericht die
                       Brüder zum Tode.
 
    Mordfall Apelt: Wiederaufnahme des Verfahrens (Aktuelle Stunde, 8.5.01)

                                   Ständig wechselnder Pflichtverteidiger

                                             Rudi Apelt wurde in seinem Prozess von vier
                                             einander ständig abwechselnden
                                             Pflichtverteidigern vertreten, die sich eine
                                             Frage überhaupt nicht stellten: Ist der
                                             Mandant überhaupt schuldfähig? Kann er
                                             dem Verlauf der Verhandlung folgen? Fragen,
                                             die erst zehn Jahre später von seinem neuen
                                             Verteidiger aufgeworfen wurden. Der ließ
                                             Rudi Apelt von einem deutschen Psychiater
                       untersuchen. Prof. Frank Schneider aus Düsseldorf führte fünf Tage lang
                       zahlreiche Tests durch. "Es war recht kompliziert, denn nach langen Jahren
                       war ich der erste, der in seiner Muttersprache mit ihm geredet hat. Am
                       Anfang war er mir gegenüber sehr misstrauisch, zum Schluss war er sehr
                       mitteilungsbedürftig und wollte mir noch viel erzählen."

                       Späte Diagnose: Schwachsinn

                       Prof. Schneiders Fazit: Bei einem IQ von nur 55 leide Rudi Apelt unter
                       Schwachsinn. Zusätzlich habe er einen deutlichen Frontalhirnschaden,
                       vermutlich ausgelöst durch Misshandlungen im Kindesalter. Ein Befund, der
                       auch nach amerikanischen Maßstäben zur Schuldunfähigkeit führen müsse,
                       unterstrich jetzt auch ein amerikanischer Psychiater.

                       Hoffnung auf neuen Prozess

                       Inzwischen haben auch drei der
                       Geschworenen, die 1990 über Rudi Apelt zu
                       Gericht saßen, erklärt, sie hielten die
                       Todesstrafe in diesem Fall nicht mehr für
                       angemessen. Sein neuer Anwalt hat ein
                       Wiederaufnahmegesuch gestellt. Bis Mitte
                       Juni entscheidet sich, ob es zu einem neuen
                       Prozess kommt. Falls nicht, soll Rudi Apelt
                       voraussichtlich noch in diesem Sommer
                       hingerichtet werden.

                              Taken from:  http://online.wdr.de/online/news/todeszelle/index.phtml


    Resolution: Keine Hinrichtung von Rudi A. Apelt!

    Die unterzeichnenden Personen fordern die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
    insbesondere den Präsidenten der USA, Mr. George W. Bush, und die Regierung des
    Bundesstaates Arizona, insbesondere die Gouverneurin, Ms. Jane D. Hull, nachdrücklich und
    dringend auf, die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Gefangenen Rudi Alfred Apelt
    auszusetzen. Sie fordern weiterhin, jedes rechtliche Mittel einzusetzen, um zu verhindern,
    dass das Todesurteil tatsächlich vollstreckt wird.

    Wir sind darüber hinaus davon überzeugt, dass das Urteil der Todesstrafe nicht nur generell
    unmoralisch, sondern insbesondere im vorliegenden Falle gegen fundamentale Prinzipien
    der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verstößt. Wir fordern daher die beiden
    genannten Regierungen ebenso wie den obersten Gerichtshof des Staates Arizona und den
    obersten Gerichtshof der USA auf, die Rechtmäßigkeit des Todesurteils gegen Rudi A. Apelt
    zu überprüfen.

    Rudi A. Apelt (geboren 1960 in Düsseldorf, Deutschland) ist von unabhängigen
    psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen untersucht und begutachtet worden.
    Danach leidet Rudi A. Apelt an zahlreichen spezifischen Einschränkungen - unter anderem an
    deutlichen Hirnschädigungen. Insbesondere hat das Gutachten des Sachverständigen Prof.
    Dr. Dr. Frank Schneider (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutschland) als
    wesentliches Ergebnis gezeigt, dass Apelt spätestens seit seiner frühen Kindheit unter einer
    erheblichen geistigen Behinderung leidet. Diese Behinderung ist drastisch: Apelt hat einen
    Intelligenzquotienten von 55. Das bedeutet, dass seine mentalen und intellektuellen
    Fähigkeiten im Bereich der untersten 10% aller geistig behinderten Personen liegen. Als
    Folge dieser massiven mentalen Behinderung ist sich Apelt nicht bewusst, dass er
    hingerichtet werden soll. Er ist sich insbesondere nicht bewusst, warum und weswegen er
    hingerichtet werden soll. Schon aus diesem Grund erscheint es den unterzeichnenden
    Personen zwingend geboten, die Todesstrafe an Rudi Apelt nicht zu vollstrecken.

    Apelt ist wegen Mordes verurteilt. Die unterzeichnenden Personen können die Grundlage des
    Schuldspruches selbst nicht zureichend beurteilen. Unabhängig von der Frage seiner Schuld
    steht jedoch außer Frage, dass Rudi Apelt aufgrund seines mentalen Defektes keine
    strafrechtliche Verantwortlichkeit für sein Verhalten zugeschrieben werden kann. Aufgrund der
    Schwere seiner Behinderung ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass er zum Zeitpunkt der
    Tat weder die Einsichts- noch die Steuerungsfähigkeit hatte, um die Unrechtsmäßigkeit eines
    Tuns einzusehen und gegebenenfalls einen entsprechenden Impuls zu kontrollieren. Damit
    fehlt die zentrale Voraussetzung für die Zuerkennung strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

    Aufgrund seiner massiven mentalen Behinderung ist Apelt auch nicht in der Lage - und war
    es auch nicht zum Zeitpunkt seiner Verhaftung oder seiner Verhandlung - den gegen ihn
    erhobenen Vorwurf hinreichend zu verstehen und sich angemessen zu verteidigen. Daher
    bleibt ein wesentlicher Zweifel an seiner Schuld in jedem Fall bestehen. Auch dies ist ein
    ausreichender Grund, das Urteil der Todesstrafe und insbesondere ihre tatsächliche
    Vollstreckung für ungerechtfertigt zu halten.

    Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte Personen weder zum Tode zu verurteilen
    noch tatsächlich hinzurichten, wird in den allermeisten Staaten dieser Erde seit mehr als zwei
    Jahrhunderten beachtet. Insbesondere wird dieses rechtsstaatliche Prinzip auch von solchen
    Staaten und Gesellschaften beachtet, die eine Verhängung der Todesstrafe ansonsten für
    grundsätzlich unbedenklich halten und sie häufig vollstrecken (z.B. die Volksrepublik China).
    Die unterzeichnenden Personen halten es daher - auch unabhängig von der Frage der
    Legitimität der Todesstrafe - für ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, der Moral und der
    Menschlichkeit, Rudi A. Apelt nicht hinzurichten.

    Unterzeichnet von (alfabetische Reihenfolge)

    Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Baltes
    Direktor; Max-Planck-Institut für Entwicklungsforschung, Berlin

    Dr. Arne Brosig
    Stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Nervenärzte; Träger des
    Bundesverdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland

    Prof. Dr. Axel Buchner
    Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Mitinitiator der Resolution

    Prof. Dr. Claudia Dalbert
    Universität Halle-Wittenberg, Schriftführerin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

    Prof. Dr. Rudolf Egg
    Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden

    Prof. Dr. Thomas Fabian
    HTWK Leipzig; Sprecher der Sektion Rechtspsychologie des Bundes Deutscher
    Psychologinnen und Psychologen

    Prof. Dr. Karl Gegenfurtner
    Universität Magdeburg; Sprecher der Fachgruppe Allgemeine Psychologie der Deutschen
    Gesellschaft für Psychologie

    PD Dr. Werner Greve
    Direktor; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover; Mitinitiator der
    Resolution

    Prof. Dr. Bettina Hannover
    Universität Dortmund; Sprecherin der Fachgruppe Sozialpsychologie der Deutschen
    Gesellschaft für Psychologie

    Lothar Hellfritsch
    Präsident des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen

     Taken from:   http://www.bdp-verband.org/html/info/politik/08_bdp-resolution.html


SPIEGEL ONLINE 2001
ZWEIFEL AN SCHULDFÄHIGKEIT
Entgeht Düsseldorfer der Hinrichtung?
Ein 40-jähriger Deutscher soll in Arizona hingerichtet werden.
Wegen zu geringer Intelligenz hätte der Düsseldorfer aber
möglicherweise gar nicht zum Tode verurteilt werden dürfen.

Rudi Apelt soll wegen Mordes
in USA hingerichtet werden

Hamburg - Der in Düsseldorf geborene Rudi Apelt wurde zusammen mit seinem Bruder 1990 wegen der Ermordung von dessen Ehefrau Cynthia Monkman Apelt zum Tode verurteilt. Ein Psychiater befand Apelt aber für schwachsinnig. Sein Intelligenzquotient soll 55 betragen, berichtete die Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". Deshalb sei fraglich, ob Apelt überhaupt schuldfähig sei.

Zudem soll das Mordverfahren erhebliche Mängel aufweisen. So hätten die Strafverfolgungsbehörden in Arizona die Pflicht gehabt, das deutsche Konsulat über den Fall zu informieren. Dies ist in der Wiener Konvention vorgeschrieben, die den konsularischen Beistand für Menschen regelt, die in einem fremden Land vor Gericht stehen. Die Behörden hätten das Konsulat jedoch nicht informiert, schreibt die "Zeit".

Die Bundesregierung hat sich für die Begnadigung der Deutschen eingesetzt, die im Staatsgefängnis von Florence in Arizona inhaftiert sind. Rudi und Michael Apelt wollten mit dem Mord am Heiligabend 1988 die Lebensversicherung der Frau in Höhe von 400.000 Dollar (damals rund 710.000 Mark) kassieren.

Die USA hatten sich Anfang 1999 über Gesuche des Internationalen Gerichtshofs hinweggesetzt und die beiden deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Die Bundesregierung hatte zuvor vergeblich versucht, die Vollstreckung der Todesurteile zu verhindern. Zu dem Fall von Rudi Apelt wollte sich das Auswärtige Amt zunächst nicht äußern.© SPIEGEL ONLINE 2001

Taken from:  http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,115343,00.html


            USA von Internationalem Gerichtshof verurteilt
               Hinrichtung von Deutschen war Rechtsbruch

                                             Walter (links) und Karl LaGrand

      Deutsche Klage gegen die USA erfolgreich / Internationaler
      Gerichtshof verkündet Urteil / Europäische Koalition für die
      Abschaffung der Todesstrafe (ECADP) fordert Konsequenzen

     Bocholt/Berlin, 27. Juni 2001 - Der Internationale Gerichtshof (IHG) in Den Haag hat heute sein
     Urteil zur Ende 2000 von der Bundesrepublik Deutschland gegen die USA eingebrachten Klage
     wegen bewußter Missachtung der Wiener Konsularrechtskonvention verkündet.

     "Wir begrüßen die Entscheidung des internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Nun sind die
     USA aufgefordert, den Spruch des IGH zu akzeptieren. Das Recht von ausländischen Inhaftierten,
     verbrieft in der Wiener Konsularrechtskonvention, darf nicht mehr verletzt werden" kommentiert
     die Vorsitzende der ECADP e.V. (Europäische Koalition für die Abschaffung der Todesstrafe)
     Deutschland. "Im Falle der noch in US-Todestrakten inhaftierten Ausländern muss eine
     Überprüfung hinsichtlich der Wahrung ihres Rechts auf konsularischen Beistands erfolgen.
     Wurde dieses verletzt, müssen die Todesurteile unverzüglich aufgehoben werden."

     Im Februar und März 1999 wurden in Arizona die Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet.
     Karl LaGrand starb trotz Interventionen von deutscher Seite durch die Giftspritze. Daraufhin
     beantragte Deutschland beim IGH einen Hinrichtungsaufschub für Walter LaGrand. Das Gericht
     gab dem Antrag statt und ordnete an, dass "die Hinrichtung von Walter LaGrand bis zu einer
     Entscheidung in der Hauptsache nicht vollstreckt wird". Doch die Gouverneurin von Arizona, Jane
     Hull, ignorierte den Gerichtsbeschluss, Stunden später starb Walter LaGrand in der Gaskammer.

     Er und sein Bruder waren wegen eines 16 Jahre früher verübten Mordes zum Tode verurteilt
     worden. Ihnen wurde verweigert, nach der Festnahme Kontakt zu deutschen Behörden
     aufzunehmen. Dieses Recht ist in der Wiener Konsularrechtskonvention festgeschrieben, die die
     USA 1969 ratifiziert hat, jedoch regelmäßig bricht.

     Seit 1976 wurden 16 Ausländer hingerichtet, zur Zeit sitzen 96 Ausländer in US-Todestrakten. Die
     meisten - 48 - sind Mexikaner, aber es gibt auch Verurteilte aus Kolumbien, Kuba, Großbritannien,
     Frankreich und Polen. Und drei Deutsche sind darunter. Die US-Behörden haben auch in den
     Fällen der deutschen Brüder Rudi und Michael Apelt, die in Arizona auf ihre Hinrichtung warten,
     und im Fall Dieter Riechmann, der in Florida auf eine Revision seines Todesurteils hofft, versäumt,
     die Verhafteten auf ihre Rechte hinzuweisen. Ein rechtzeitiger Beistand deutscher Behörden hätte
     möglicherweise zwischen Leben und Tod entscheiden können. So ist Rudi Apelt mit einem IQ von
     55 geistig behindert und wäre in Deutschland nicht schuldfähig. Dies kam bei seinem Verfahren
     nicht zur Sprache. Deswegen halten auch drei der Geschworenen von damals das Todesurteil für
     Rudi Apelt nicht mehr für gerechtfertigt.

     "Wir begrüßen die von der Bundesregierung gegen die USA eingereichte Anklage und das Urteil.
     Nun müssen deutsche Politiker verstärkt auf eine Umsetzung des Rechtes auf konsularischen
     Beistands aller ausländischen Todeskandidaten in den USA drängen. Dabei kann dies nur ein
     Schritt sein auf dem Weg hin zu einer Ächtung der Todesstrafe und ihrer Abschaffung" erklärt
     Petra Richter.

       Taken from: http://www.ger.ecadp.org/press/1.html


     Gaskammer oder Giftspritze

     Neuer Konfliktstoff zwischen Deutschland und Amerika: In Arizona soll ein
     geistesschwacher Deutscher hingerichtet werden. Ihm wurden international
     verbriefte Rechte verweigert

     Von Michael Schwelien
 

     Florence/Arizona

     Der offizielle Sprachgebrauch kennt keine death row, keinen Todestrakt. Wer im
     Staatsgefängnis von Arizona auf seine Hinrichtung wartet, sitzt im SMU II, im Special
     Management Unit II. In Isolationshaft. Supermax nennen die Zeitungen solche
     Abteilungen: supermaximale Sicherheit.

     Das SMU II, nahe dem Städtchen Florence gelegen, ist ein
     Hochtechnologie-Gefängnis. Sämtliche Türen werden per Fernbedienung bewegt.
     Die Wärter tragen Splitterschutzwesten und Schutzbrillen. Die Zellen sind so
     angeordnet, dass die Gefangenen nur auf den Gang schauen und niemals einen
     Mithäftling erblicken können. Die offene Seite der 3 mal 2,40 Meter großen
     Einzelzellen wird nicht von einem Gitter, sondern von einem Stahlblech mit
     Hunderten von runden Löchern in Markstückgröße abgeschlossen: So können die
     Wärter hineinsehen, die Gefangenen aber nicht ihre Arme hinausstrecken.

     Die Zellen haben keine Fenster. Alles darin besteht aus Stahl. Ein Haken zum
     Aufhängen des Handtuches ist so konstruiert, dass er unter einer größeren Last
     nachgeben würde - etwa unter dem Gewicht eines Menschen. Das Licht geht um 5
     Uhr morgens an, um 22 Uhr aus. Dauerhaft brennt aber in jeder Zelle eine matte
     Siebenwattbirne. Zum Hofgang - drei Stunden die Woche - werden die Insassen in
     einen mit Stahlplatten abgedeckten Betonkasten geführt, auch hier bleibt jeder für
     sich. Trotz der Isolation herrscht unfasslicher Lärm. Die Stahltüren schlagen.
     Fernseher und Radios spielen laut ihre Programme durcheinander. Männer rufen sich
     Botschaften zu. Und irgendwie schafft es das Ungeziefer, die Abschottung zu
     überwinden. Auf dem Boden krabbeln Kakerlaken. Skorpione wandern durch die
     Zellen. Mäuse huschen herum.

     Die meisten Todeskandidaten haben schlechte Anwälte

     Der Gestank erschlägt einen. Richard Rossi, einer der Insassen, der seit 1984 auf
     seine Hinrichtung wartet, beschreibt ihn so: "Die Gerüche im normalen Vollzug sind
     ganz anders als die in der death row. Hier bei uns liegt das Aroma des Todes in der
     Luft. In diesem Block sind wir 60 Männer, es gibt kein Entkommen vor diesem Geruch
     von Angst, Wut, saurem Schweiß, Blut, altem Urin, Sperma, Kot und Blähungen."

     In diesem SMU II sitzt auch der Deutsche Rudi Apelt. Er trägt wie alle Häftlinge einen
     orangefarbenen Overall. Wenn er zum Besprechungszimmer geführt wird, wo seine
     Anwälte auf ihn warten, muss er, wie alle Häftlinge, seine Arme rückwärts durch die
     Essensklappe stecken. Ihm werden Handschellen angelegt, danach Fußketten. Zwei
     Wärter führen ihn zum Besprechungszimmer, in dem ihn eine dicke Glasscheibe von
     seinen Besuchern trennt.

     Es ist der 11. Januar 2001, der erste Anwaltsbesuch in diesem Jahr. Die meisten
     Todeskandidaten werden von unfähigen, desinteressierten Pflichtverteidigern
     beraten. Auch Apelt wurde in seinem Prozess zunächst von vier einander
     abwechselnden Anwälten vertreten, für die der Ausdruck "Verteidiger" eigentlich
     nicht gelten dürfte. Einer von ihnen wechselte kürzlich zur Staatsanwaltschaft über,
     wo er nun eifrig die Todesstrafe für Mörder fordert. Doch jetzt hat Apelt auch einmal
     ein bisschen Glück gehabt: Mittlerweile waren Dale Baich und Ken Murray vom
     Federal Public Defender's Office, dem öffentlich finanzierten Verteidigerbüro, auf ihn
     aufmerksam geworden. Dank dieser Anwälte konnte er wenigstens eine Petition
     beim US-Bundesgericht einreichen. Ob sie etwas bewirkt?

     Amerikanische Appellationsgerichte stehen unter dem politischen Druck, den
     angeblich endlosen Instanzenweg bei Todesurteilen abzukürzen. "Justice delayed is
     justice denied", predigt Jeb Bush, der Bruder des neuen Präsidenten George W.
     Bush. Als Gouverneur in Florida möchte er die Verfahren beschleunigen. Ähnlich in
     Arizona, wo die Gouverneurin Jane Dee Hull, eine Unterstützerin von George W.
     Bush, dem deutschen Botschafter Jürgen Chrobog seinerzeit nicht einmal fünf
     Minuten Audienz gewährte, als er bei ihr wegen der - inzwischen hingerichteten -
     deutschen Brüder LaGrand vorsprach. Die oberen Instanzen in Arizona sind ohnehin
     davon überzeugt, dass es stets nur "habgierige Anwälte" sind, die das
     Unvermeidliche aufschieben wollen. Daher fordern sie, dass Petitionen und Gesuche
     "erkennbar eigene Eingaben" der Todeskandidaten sind. Eine Zwickmühle. Sollen
     die Todeskandidaten sich von Anwälten helfen lassen - oder doch nicht?

     Apelt kramt in seinen Unterlagen, sucht Notizen. Er findet sie nicht. Das geht seit
     dem Oktober vergangenen Jahres so. Damals hatten die Wärter seine Unterlagen
     neu sortiert. Nun findet sich Apelt nicht mehr zurecht.

     Rudi Apelt wurde 1960 in Düsseldorf geboren, dort ist er auch aufgewachsen. Am
     28. Februar kann er im SMU II seinen 41. Geburtstag begehen. Sonderrationen wird
     es nicht geben. Da er ein großer Mann ist, knapp zwei Meter, gut hundert Kilo,
     bekam er früher im Gefängnis double meals, doppelte Portionen. Im Todestrakt gilt
     so etwas als überflüssig. Apelts Haare sind schon grau. Seine Augen sind tief in die
     Höhlen gefallen. Er stottert. Seine Pupillen bewegen sich mit rasender
     Geschwindigkeit hin und her.

     Die beiden wichtigsten Kriterien für den Vollzug der Todesstrafe sind: Der Verurteilte
     muss sich bewusst sein, dass er hingerichtet werden wird; er muss verstehen,
     wofür er hingerichtet wird. Der Anwalt Baich hatte gerade erst einem
     Todeskandidaten beigestanden, bei dem es ernsthafte Zweifel gab, ob er überhaupt
     wusste, was mit ihm geschah. Dieser Mann, Michael Poland, soll 1977 gemeinsam
     mit seinem Bruder einen Geldtransporter überfallen und dessen beide Fahrer
     ermordet haben. Im Juni 1999 bekam Poland dank Baichs Bemühungen eine
     Anhörung im Pinal County Courthouse, nahe dem Staatsgefängnis bei Florence. Der
     Richter James E. Don, Spitzname "Prosecuter Don", hatte vorher bei Baich
     telefonisch angefragt, wie viel Zeit er für die Sitzung einplanen müsse, "doch
     hoffentlich nicht mehr als eine Stunde". Poland wäre am liebsten gar nicht zu der
     Verhandlung erschienen, er erwartete keinen Erfolg. Aber dann bekannte er, dass
     er sie wunderbar fand: Baich hatte ihm die Hand gegeben. Für Poland war es der
     erste körperliche Kontakt seit Jahren. "Sie wissen gar nicht, wie gut sich das
     anfühlt", sagte er, "ich weiß gar nicht mehr, wann ich zuletzt jemanden berührt
     habe."

     Dennoch bat Poland darum, die Sitzung verlassen zu dürfen. Richter Don fragte ihn,
     ob er die Wichtigkeit der Anhörung verstehe, sein Leben hänge von ihr ab. Worauf
     Poland fragend erwiderte: "Keine Ahnung. Was geht mich das alles an?"

     Die Staatsanwaltschaft hatte einen Psychiater als sachverständigen Zeugen
     bestellt: Barry Morenz sollte Poland untersuchen und dessen geistige Gesundheit
     bestätigen. Doch Morenz attestierte Unzurechnungsfähigkeit. Der Staatsanwalt zog
     ihn daraufhin zurück. Danach bestellte Baich ihn ein - alles vergeblich. Richter Don
     urteilte tags drauf, Poland sei "aware", und zwar aufgrund der Definition im
     Wörterbuch. Poland wurde in demselben death house hingerichtet, in dem auch Apelt
     sterben soll.

     Arizona gibt seinen Todeskandidaten die Wahl: Gaskammer oder tödliche Injektion.
     Poland entschied sich für die Spritze. Nachdem sie ihm die Katheter in die Venen
     gesteckt hatten, ließen sie ihn noch eine halbe Stunde liegen. Die Mittel waren
     bereit: Pentothal, ein schnell wirkendes Sedativ; Pancuronium, das die
     beherrschbaren Muskeln lähmt, damit der Tod friedlich wirkt; Kaliumchlorid, das den
     Herzstillstand herbeiführt. Doch es bestand noch die Möglichkeit eines Aufschubs in
     letzter Minute. Also wurde noch ein wenig gewartet.

     Als der Aufschub schließlich nicht gewährt wurde, fragte der Aufseher Terry Stewart,
     ob Poland noch etwas sagen wolle. Dieser lächelte und fragte: "Bringt ihr mir
     nachher Lunch - ich habe echt Hunger." Drei Minuten später, um 15.14 Uhr des 16.
     Juni 1999, war er tot.

     Rudi Apelt ist ein hilfloser Mann mit einem IQ von 55

     Dale Baich hat Rudi Apelt von einem deutschen Psychiater begutachten lassen, von
     Frank Schneider, Professor an der Psychiatrischen Klinik der Düsseldorfer
     Heinrich-Heine-Universität. Schneider ist ein erfahrener Gutachter, der sich
     durchschnittlich mit rund 40 Mordfällen im Jahr befasst. Bei Prozessen in Deutschland
     wird er meist auf Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte tätig,
     gelegentlich auch auf Anfrage der Verteidiger. Er hat Apelt fünfmal im SMU II
     untersucht, insgesamt 25 Stunden lang. Er hat die Familiengeschichte erforscht, hat
     Apelts Mutter und mehrere Geschwister befragt. Sein Ergebnis: Rudi Apelt hat einen
     Intelligenzquotienten von 55, ist also schwachsinnig. Überdies hat Schneider
     Gehirnschäden festgestellt, vermutlich eine Folge schwerer Misshandlungen und
     mehrerer Unfälle im Kindesalter. Inzwischen haben sogar drei der Geschworenen,
     die seinerzeit über Apelt zu Gericht saßen, erklärt, sie hielten die Todesstrafe in
     diesem Fall nicht für angemessen. Die Staatsanwaltschaft tut die psychiatrischen
     Einlassungen als "Erfindungen" ab.

     Mit derselben Arroganz hatten sich auch die Strafverfolgungsbehörden Arizonas
     über die Wiener Konvention hinweggesetzt. Artikel 36 dieses internationalen
     Vertrages, den die USA unterzeichnet haben, womit er auch in Arizona bindendes
     Recht ist, regelt den konsularischen Beistand für Menschen, die in einem fremden
     Land vor Gericht stehen. Genauso wie amerikanische Polizisten einen Verdächtigten
     vor der Befragung auf seine Rechte aufmerksam machen müssen, hätten die
    Ermittler Apelt in Kenntnis setzen müssen, dass er einen deutschen
     Konsularbeamten um juristischen Beistand bitten darf. Mehr noch: Sie hätten das
     Konsulat selbst benachrichtigen müssen. So aber weiß niemand von dem Fall.
     Bisher.

     Washington pocht gerne auf die Wiener Konvention, wenn etwa ein Amerikaner im
     Libanon oder in Russland vor Gericht gestellt wird. Doch dass auch dem Deutschen
     Apelt solcher Beistand nützlich gewesen wäre, um wenigstens die im
     amerikanischen Verfahren geforderte "Waffengleichheit" herzustellen, zeigt sein
     Prozess überdeutlich. Im Prozess dolmetschte eine Frau, eine Heidrun Gillespie,
     deren Qualifikation vor allem darin bestand, zum Bekanntenkreis des Richters Robert
     Bean zu gehören. Frau Gillespie hatte im Übrigen zugegeben, sie "verstehe keine
     Rechtsterminologie".

     Rudi Apelt wurde des Mordes an Cindy Monkman für schuldig befunden. Sein
     jüngerer Bruder Michael, ebenfalls zum Tode verurteilt, hatte die junge Frau im
     Oktober 1988 in einer Bar in der Stadt Mesa kennen gelernt. Sie heirateten wenige
     Tage später in Las Vegas und schlossen eine Lebensversicherung über 300 000
     Dollar für Cynthia ab. Die Police wurde am 22. Dezember 1988 von der Banner Life
     Insurance ausgestellt. Am 23. Dezember unternahmen Michael und Rudi Apelt mit
     Cynthia Monkman einen Ausflug in die Wüste. Mit von der Partie war Anke Dorn, eine
     Freundin Michaels. Er hatte ihr angekündigt, dass er "reich sein werde, falls Cindy
     stirbt". Sie starb an jenem 23. Dezember. Ihr wurde die Kehle durchschnitten.

     Im Prozess sagte Anke Dorn als Kronzeugin gegen die Brüder aus. Ihr wurde dafür
     völlige Straffreiheit zugesichert. Sie belastete Michael Apelt schwer, Rudi Apelt habe
     dagegen weder ein Messer noch blutige Hände gehabt. Doch Rudi Apelt wurde ein
     von seinem damaligen Verteidiger bestellter Gutachter zum Verhängnis. Dieser, der
     Pathologe Vincent DiMaio, befand überraschend, dass Cynthia Monkman von einem
     einzelnen Messerstecher getötet worden war und dass dieser ein Rechtshänder
     gewesen sein muss. Michael Apelt ist Linkshänder, Rudi Apelt Rechtshänder. Die
     Geschworenen ließen sich von DiMaios fragwürdiger Beweisführung überzeugen,
     schließlich hatte die Verteidigung ihn aufgerufen.

     Dieser Tage gaben mehrere angesehene amerikanische Juristen die Ergebnisse
     einer Studie über die Todesstrafe heraus. Sie hatten 4578 Urteile im Zeitraum 1973
     bis 1995 analysiert. Die Experten fanden eine Fehlerquote von 68 Prozent: "In
     anderen Worten, Gerichte (also höhere Instanzen - d. Red.) fanden ernste Fehler in
     beinahe sieben von zehn Urteilen bei Kapitalverbrechen." Und noch eine Zahl: In bis
     zu 90 Prozent der Fälle wird das Todesurteil revidiert, wenn die Angelegenheit
     abermals erörtert wird.

     Aber dazu muss es erst einmal kommen.

     Gerade da setzen die Befürworter der Todesstrafe an: Sie wollen das Recht auf
     Berufung verkürzen. Die Wahl von George W. Bush war für sie ein Sieg. Und Pech für
     Rudi Apelt. Dale Baich prophezeit: "Bush wird niemanden zum Bundesrichter
     ernennen, der auch nur einmal Mitgefühl für einen Todeskandidaten gezeigt hat."

     Ein Leben:

     1960 wird Rudi Apelt in Düsseldorf geboren. Man hat Gehirnschäden bei ihm festgestellt
     - Folgen von Unfällen und vermutlich Misshandlungen

     1988 wird die Frau seines Bruders ermordet. Ob Rudi Apelt der Täter war, ist fraglich

     2001 jedenfalls soll sein letztes Lebensjahr sein: Er wird in Arizona zum Tode verurteilt.

                                                       (c) DIE ZEIT   06/2001

Taken from Die Zeit: http://www.zeit.de/2001/06/Politik/200106_todeskandidat.html
 
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