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Michael und Rudi Apelt,
Arizona
Am 2. Oktober 1988 lernte
Michael Apelt in Mesa die 30jährige
Ernährungsberaterin Cindy
Monkman kennen. Bereits 26 Tage danach heirateten die beiden in Las Vegas.
Anschließend wurden zwei Lebensversicherungen über 300.000 Dollar
und 100.000 Dollar abgeschlossen. Diese Versicherungen, mit gegenseitiger
Begünstigung der Ehepartner, sollten am 22. Dezember wirksam werden.
Zwei Tage nach dem Inkrafttreten der Lebensversicherung, am 24.
Dezember 1988, wurde die Leiche
von Cindy Monkman in der Wüste nahe dem Ort Florence entdeckt. Sie wurde
mit vier Messerstichen in der Brust und einem im Rücken aufgefunden.
Ihre Kehle war durchgeschnitten und der Abdruck eines Turnschuhs befand sich
auf ihrer Stirn. Der Ehemann Michael Apelt wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau
angeklagt und am 10. August 1990 zum Tode verurteilt.
Neue Hoffnung in der Todeszelle
Düsseldorfer Gutachter hält Rudi Apelt für schuldunfähig
Für Rudi Apelt und seinen Bruder Michael
heißt es seit elf Jahren: Leben auf Abruf. Seit
1990 sitzen sie im Todestrakt des
Gefängnisses von Florence/Arizona. Zwei
Jahre zuvor waren sie gemeinsam nach
Amerika ausgewandert, wollten dort ein
neues Leben beginnen. Sie gaben sich als
wohlhabende Banker bzw.
Computerspezialisten aus und suchten
Kontakt zu generösen Frauen. In einem Nachtklub lernte Michael Apelt
die
Diätassistentin Cynthia Monkman kennen. Kurz darauf Hochzeit in Las
Vegas. Acht Wochen später, Heiligabend 1988, wurde die junge Frau in
der
Wüste von Arizona tot aufgefunden. Einen Tag zuvor wurden zwei
Lebensversicherungen über rund
700.000 Mark gültig, die Michael Apelt für seine Angetraute abgeschlossen
hatte. In getrennten Prozessen verurteilte ein Geschworenen-Gericht die
Brüder zum Tode.
| Mordfall Apelt: Wiederaufnahme des Verfahrens (Aktuelle Stunde, 8.5.01) |
Ständig wechselnder Pflichtverteidiger
Rudi Apelt wurde in seinem Prozess von vier
einander ständig abwechselnden
Pflichtverteidigern vertreten, die sich eine
Frage überhaupt nicht stellten: Ist der
Mandant überhaupt schuldfähig? Kann er
dem Verlauf der Verhandlung folgen? Fragen,
die erst zehn Jahre später von seinem neuen
Verteidiger aufgeworfen wurden. Der ließ
Rudi Apelt von einem deutschen Psychiater
untersuchen. Prof. Frank Schneider aus Düsseldorf führte fünf
Tage lang
zahlreiche Tests durch. "Es war recht kompliziert, denn nach langen Jahren
war ich der erste, der in seiner Muttersprache mit ihm geredet hat. Am
Anfang war er mir gegenüber sehr misstrauisch, zum Schluss war er sehr
mitteilungsbedürftig und wollte mir noch viel erzählen."
Späte Diagnose: Schwachsinn
Prof. Schneiders Fazit: Bei einem IQ von nur 55 leide Rudi Apelt unter
Schwachsinn. Zusätzlich habe er einen deutlichen Frontalhirnschaden,
vermutlich ausgelöst durch Misshandlungen im Kindesalter. Ein Befund,
der
auch nach amerikanischen Maßstäben zur Schuldunfähigkeit
führen müsse,
unterstrich jetzt auch ein amerikanischer Psychiater.
Hoffnung auf neuen Prozess
Inzwischen haben auch drei der
Geschworenen, die 1990 über Rudi Apelt zu
Gericht saßen, erklärt, sie hielten die
Todesstrafe in diesem Fall nicht mehr für
angemessen. Sein neuer Anwalt hat ein
Wiederaufnahmegesuch gestellt. Bis Mitte
Juni entscheidet sich, ob es zu einem neuen
Prozess kommt. Falls nicht, soll Rudi Apelt
voraussichtlich noch in diesem Sommer
hingerichtet werden.
Taken from: http://online.wdr.de/online/news/todeszelle/index.phtml
Resolution:
Keine Hinrichtung von Rudi A. Apelt!
Die unterzeichnenden
Personen fordern die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
insbesondere
den Präsidenten der USA, Mr. George W. Bush, und die Regierung des
Bundesstaates
Arizona, insbesondere die Gouverneurin, Ms. Jane D. Hull, nachdrücklich
und
dringend
auf, die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Gefangenen Rudi Alfred Apelt
auszusetzen.
Sie fordern weiterhin, jedes rechtliche Mittel einzusetzen, um zu verhindern,
dass das
Todesurteil tatsächlich vollstreckt wird.
Wir sind
darüber hinaus davon überzeugt, dass das Urteil der Todesstrafe
nicht nur generell
unmoralisch,
sondern insbesondere im vorliegenden Falle gegen fundamentale Prinzipien
der Rechtsstaatlichkeit
und der Menschenrechte verstößt. Wir fordern daher die beiden
genannten
Regierungen ebenso wie den obersten Gerichtshof des Staates Arizona und
den
obersten
Gerichtshof der USA auf, die Rechtmäßigkeit des Todesurteils gegen
Rudi A. Apelt
zu überprüfen.
Rudi A.
Apelt (geboren 1960 in Düsseldorf, Deutschland) ist von unabhängigen
psychiatrischen
und psychologischen Sachverständigen untersucht und begutachtet worden.
Danach leidet
Rudi A. Apelt an zahlreichen spezifischen Einschränkungen - unter anderem
an
deutlichen
Hirnschädigungen. Insbesondere hat das Gutachten des Sachverständigen
Prof.
Dr. Dr.
Frank Schneider (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutschland)
als
wesentliches
Ergebnis gezeigt, dass Apelt spätestens seit seiner frühen Kindheit
unter einer
erheblichen
geistigen Behinderung leidet. Diese Behinderung ist drastisch: Apelt hat
einen
Intelligenzquotienten
von 55. Das bedeutet, dass seine mentalen und intellektuellen
Fähigkeiten
im Bereich der untersten 10% aller geistig behinderten Personen liegen.
Als
Folge dieser
massiven mentalen Behinderung ist sich Apelt nicht bewusst, dass er
hingerichtet
werden soll. Er ist sich insbesondere nicht bewusst, warum und weswegen
er
hingerichtet
werden soll. Schon aus diesem Grund erscheint es den unterzeichnenden
Personen
zwingend geboten, die Todesstrafe an Rudi Apelt nicht zu vollstrecken.
Apelt
ist wegen Mordes verurteilt. Die unterzeichnenden Personen können die
Grundlage des
Schuldspruches
selbst nicht zureichend beurteilen. Unabhängig von der Frage seiner
Schuld
steht jedoch
außer Frage, dass Rudi Apelt aufgrund seines mentalen Defektes keine
strafrechtliche
Verantwortlichkeit für sein Verhalten zugeschrieben werden kann. Aufgrund
der
Schwere
seiner Behinderung ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass er zum Zeitpunkt
der
Tat weder
die Einsichts- noch die Steuerungsfähigkeit hatte, um die Unrechtsmäßigkeit
eines
Tuns einzusehen
und gegebenenfalls einen entsprechenden Impuls zu kontrollieren. Damit
fehlt die
zentrale Voraussetzung für die Zuerkennung strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Aufgrund
seiner massiven mentalen Behinderung ist Apelt auch nicht in der Lage -
und war
es auch
nicht zum Zeitpunkt seiner Verhaftung oder seiner Verhandlung - den gegen
ihn
erhobenen
Vorwurf hinreichend zu verstehen und sich angemessen zu verteidigen. Daher
bleibt ein
wesentlicher Zweifel an seiner Schuld in jedem Fall bestehen. Auch dies ist
ein
ausreichender
Grund, das Urteil der Todesstrafe und insbesondere ihre tatsächliche
Vollstreckung
für ungerechtfertigt zu halten.
Das rechtsstaatliche
Prinzip, mental behinderte Personen weder zum Tode zu verurteilen
noch tatsächlich
hinzurichten, wird in den allermeisten Staaten dieser Erde seit mehr als zwei
Jahrhunderten
beachtet. Insbesondere wird dieses rechtsstaatliche Prinzip auch von solchen
Staaten
und Gesellschaften beachtet, die eine Verhängung der Todesstrafe ansonsten
für
grundsätzlich
unbedenklich halten und sie häufig vollstrecken (z.B. die Volksrepublik
China).
Die unterzeichnenden
Personen halten es daher - auch unabhängig von der Frage der
Legitimität
der Todesstrafe - für ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, der Moral
und der
Menschlichkeit,
Rudi A. Apelt nicht hinzurichten.
Unterzeichnet von (alfabetische Reihenfolge)
Prof.
Dr. Dr. h.c. mult. Paul Baltes
Direktor;
Max-Planck-Institut für Entwicklungsforschung, Berlin
Dr. Arne
Brosig
Stellvertretender
Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Nervenärzte; Träger
des
Bundesverdienstkreuzes
am Bande der Bundesrepublik Deutschland
Prof.
Dr. Axel Buchner
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf; Mitinitiator der Resolution
Prof.
Dr. Claudia Dalbert
Universität
Halle-Wittenberg, Schriftführerin der Deutschen Gesellschaft für
Psychologie
Prof.
Dr. Rudolf Egg
Direktor
der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden
Prof.
Dr. Thomas Fabian
HTWK Leipzig;
Sprecher der Sektion Rechtspsychologie des Bundes Deutscher
Psychologinnen
und Psychologen
Prof.
Dr. Karl Gegenfurtner
Universität
Magdeburg; Sprecher der Fachgruppe Allgemeine Psychologie der Deutschen
Gesellschaft
für Psychologie
PD Dr.
Werner Greve
Direktor;
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover; Mitinitiator
der
Resolution
Prof.
Dr. Bettina Hannover
Universität
Dortmund; Sprecherin der Fachgruppe Sozialpsychologie der Deutschen
Gesellschaft
für Psychologie
Lothar
Hellfritsch
Präsident
des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Taken from: http://www.bdp-verband.org/html/info/politik/08_bdp-resolution.html
SPIEGEL ONLINE 2001
ZWEIFEL AN SCHULDFÄHIGKEIT
Entgeht
Düsseldorfer der Hinrichtung?
Ein 40-jähriger Deutscher soll in Arizona
hingerichtet werden.
Wegen zu geringer Intelligenz hätte
der Düsseldorfer aber
möglicherweise gar nicht zum Tode verurteilt
werden dürfen.
Rudi Apelt soll wegen Mordes
in USA hingerichtet werden
Hamburg - Der in Düsseldorf geborene Rudi Apelt wurde zusammen mit seinem Bruder 1990 wegen der Ermordung von dessen Ehefrau Cynthia Monkman Apelt zum Tode verurteilt. Ein Psychiater befand Apelt aber für schwachsinnig. Sein Intelligenzquotient soll 55 betragen, berichtete die Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". Deshalb sei fraglich, ob Apelt überhaupt schuldfähig sei.
Zudem soll das Mordverfahren erhebliche Mängel aufweisen. So hätten die Strafverfolgungsbehörden in Arizona die Pflicht gehabt, das deutsche Konsulat über den Fall zu informieren. Dies ist in der Wiener Konvention vorgeschrieben, die den konsularischen Beistand für Menschen regelt, die in einem fremden Land vor Gericht stehen. Die Behörden hätten das Konsulat jedoch nicht informiert, schreibt die "Zeit".
Die Bundesregierung hat sich für die Begnadigung der Deutschen eingesetzt, die im Staatsgefängnis von Florence in Arizona inhaftiert sind. Rudi und Michael Apelt wollten mit dem Mord am Heiligabend 1988 die Lebensversicherung der Frau in Höhe von 400.000 Dollar (damals rund 710.000 Mark) kassieren.
Die USA hatten sich Anfang 1999 über Gesuche des Internationalen Gerichtshofs hinweggesetzt und die beiden deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Die Bundesregierung hatte zuvor vergeblich versucht, die Vollstreckung der Todesurteile zu verhindern. Zu dem Fall von Rudi Apelt wollte sich das Auswärtige Amt zunächst nicht äußern.© SPIEGEL ONLINE 2001
Taken from: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,115343,00.html
USA von Internationalem Gerichtshof verurteilt
Hinrichtung von Deutschen war Rechtsbruch
Walter (links) und Karl LaGrand
Deutsche Klage gegen die USA erfolgreich / Internationaler
Gerichtshof verkündet Urteil / Europäische Koalition für
die
Abschaffung der Todesstrafe (ECADP) fordert Konsequenzen
Bocholt/Berlin, 27. Juni 2001 - Der Internationale Gerichtshof (IHG) in Den
Haag hat heute sein
Urteil
zur Ende 2000 von der Bundesrepublik Deutschland gegen die USA eingebrachten
Klage
wegen
bewußter Missachtung der Wiener Konsularrechtskonvention verkündet.
"Wir begrüßen die Entscheidung des internationalen Gerichtshofes
in Den Haag. Nun sind die
USA
aufgefordert, den Spruch des IGH zu akzeptieren. Das Recht von ausländischen
Inhaftierten,
verbrieft
in der Wiener Konsularrechtskonvention, darf nicht mehr verletzt werden" kommentiert
die
Vorsitzende der ECADP e.V. (Europäische Koalition für die Abschaffung
der Todesstrafe)
Deutschland.
"Im Falle der noch in US-Todestrakten inhaftierten Ausländern muss eine
Überprüfung
hinsichtlich der Wahrung ihres Rechts auf konsularischen Beistands erfolgen.
Wurde
dieses verletzt, müssen die Todesurteile unverzüglich aufgehoben
werden."
Im Februar und März 1999 wurden in Arizona die Brüder Karl und
Walter LaGrand hingerichtet.
Karl
LaGrand starb trotz Interventionen von deutscher Seite durch die Giftspritze.
Daraufhin
beantragte
Deutschland beim IGH einen Hinrichtungsaufschub für Walter LaGrand. Das
Gericht
gab
dem Antrag statt und ordnete an, dass "die Hinrichtung von Walter LaGrand
bis zu einer
Entscheidung
in der Hauptsache nicht vollstreckt wird". Doch die Gouverneurin von Arizona,
Jane
Hull,
ignorierte den Gerichtsbeschluss, Stunden später starb Walter LaGrand
in der Gaskammer.
Er und sein Bruder waren wegen eines 16 Jahre früher verübten Mordes
zum Tode verurteilt
worden.
Ihnen wurde verweigert, nach der Festnahme Kontakt zu deutschen Behörden
aufzunehmen.
Dieses Recht ist in der Wiener Konsularrechtskonvention festgeschrieben,
die die
USA
1969 ratifiziert hat, jedoch regelmäßig bricht.
Seit 1976 wurden 16 Ausländer hingerichtet, zur Zeit sitzen 96 Ausländer
in US-Todestrakten. Die
meisten
- 48 - sind Mexikaner, aber es gibt auch Verurteilte aus Kolumbien, Kuba,
Großbritannien,
Frankreich
und Polen. Und drei Deutsche sind darunter. Die US-Behörden haben auch
in den
Fällen
der deutschen Brüder Rudi und Michael Apelt, die in Arizona auf ihre
Hinrichtung warten,
und
im Fall Dieter Riechmann, der in Florida auf eine Revision seines Todesurteils
hofft, versäumt,
die
Verhafteten auf ihre Rechte hinzuweisen. Ein rechtzeitiger Beistand deutscher
Behörden hätte
möglicherweise
zwischen Leben und Tod entscheiden können. So ist Rudi Apelt mit einem
IQ von
55
geistig behindert und wäre in Deutschland nicht schuldfähig. Dies
kam bei seinem Verfahren
nicht
zur Sprache. Deswegen halten auch drei der Geschworenen von damals das Todesurteil
für
Rudi
Apelt nicht mehr für gerechtfertigt.
"Wir begrüßen die von der Bundesregierung gegen die USA eingereichte
Anklage und das Urteil.
Nun
müssen deutsche Politiker verstärkt auf eine Umsetzung des Rechtes
auf konsularischen
Beistands
aller ausländischen Todeskandidaten in den USA drängen. Dabei kann
dies nur ein
Schritt
sein auf dem Weg hin zu einer Ächtung der Todesstrafe und ihrer Abschaffung"
erklärt
Petra
Richter.
Taken from: http://www.ger.ecadp.org/press/1.html
Gaskammer oder Giftspritze
Neuer Konfliktstoff zwischen Deutschland und Amerika: In Arizona soll ein
geistesschwacher Deutscher hingerichtet werden. Ihm wurden international
verbriefte Rechte verweigert
Von Michael Schwelien
Florence/Arizona
Der offizielle Sprachgebrauch kennt keine death row, keinen Todestrakt. Wer
im
Staatsgefängnis
von Arizona auf seine Hinrichtung wartet, sitzt im SMU II, im Special
Management
Unit II. In Isolationshaft. Supermax nennen die Zeitungen solche
Abteilungen:
supermaximale Sicherheit.
Das SMU II, nahe dem Städtchen Florence gelegen, ist ein
Hochtechnologie-Gefängnis.
Sämtliche Türen werden per Fernbedienung bewegt.
Die
Wärter tragen Splitterschutzwesten und Schutzbrillen. Die Zellen sind
so
angeordnet,
dass die Gefangenen nur auf den Gang schauen und niemals einen
Mithäftling
erblicken können. Die offene Seite der 3 mal 2,40 Meter großen
Einzelzellen
wird nicht von einem Gitter, sondern von einem Stahlblech mit
Hunderten
von runden Löchern in Markstückgröße abgeschlossen:
So können die
Wärter
hineinsehen, die Gefangenen aber nicht ihre Arme hinausstrecken.
Die Zellen haben keine Fenster. Alles darin besteht aus Stahl. Ein Haken
zum
Aufhängen
des Handtuches ist so konstruiert, dass er unter einer größeren
Last
nachgeben
würde - etwa unter dem Gewicht eines Menschen. Das Licht geht um 5
Uhr
morgens an, um 22 Uhr aus. Dauerhaft brennt aber in jeder Zelle eine matte
Siebenwattbirne.
Zum Hofgang - drei Stunden die Woche - werden die Insassen in
einen
mit Stahlplatten abgedeckten Betonkasten geführt, auch hier bleibt jeder
für
sich.
Trotz der Isolation herrscht unfasslicher Lärm. Die Stahltüren
schlagen.
Fernseher
und Radios spielen laut ihre Programme durcheinander. Männer rufen sich
Botschaften
zu. Und irgendwie schafft es das Ungeziefer, die Abschottung zu
überwinden.
Auf dem Boden krabbeln Kakerlaken. Skorpione wandern durch die
Zellen.
Mäuse huschen herum.
Die meisten Todeskandidaten haben schlechte Anwälte
Der Gestank erschlägt einen. Richard Rossi, einer der Insassen, der
seit 1984 auf
seine
Hinrichtung wartet, beschreibt ihn so: "Die Gerüche im normalen Vollzug
sind
ganz
anders als die in der death row. Hier bei uns liegt das Aroma des Todes in
der
Luft.
In diesem Block sind wir 60 Männer, es gibt kein Entkommen vor diesem
Geruch
von
Angst, Wut, saurem Schweiß, Blut, altem Urin, Sperma, Kot und Blähungen."
In diesem SMU II sitzt auch der Deutsche Rudi Apelt. Er trägt wie alle
Häftlinge einen
orangefarbenen
Overall. Wenn er zum Besprechungszimmer geführt wird, wo seine
Anwälte
auf ihn warten, muss er, wie alle Häftlinge, seine Arme rückwärts
durch die
Essensklappe
stecken. Ihm werden Handschellen angelegt, danach Fußketten. Zwei
Wärter
führen ihn zum Besprechungszimmer, in dem ihn eine dicke Glasscheibe
von
seinen
Besuchern trennt.
Es ist der 11. Januar 2001, der erste Anwaltsbesuch in diesem Jahr. Die meisten
Todeskandidaten
werden von unfähigen, desinteressierten Pflichtverteidigern
beraten.
Auch Apelt wurde in seinem Prozess zunächst von vier einander
abwechselnden
Anwälten vertreten, für die der Ausdruck "Verteidiger" eigentlich
nicht
gelten dürfte. Einer von ihnen wechselte kürzlich zur Staatsanwaltschaft
über,
wo
er nun eifrig die Todesstrafe für Mörder fordert. Doch jetzt hat
Apelt auch einmal
ein
bisschen Glück gehabt: Mittlerweile waren Dale Baich und Ken Murray
vom
Federal
Public Defender's Office, dem öffentlich finanzierten Verteidigerbüro,
auf ihn
aufmerksam
geworden. Dank dieser Anwälte konnte er wenigstens eine Petition
beim
US-Bundesgericht einreichen. Ob sie etwas bewirkt?
Amerikanische Appellationsgerichte stehen unter dem politischen Druck, den
angeblich
endlosen Instanzenweg bei Todesurteilen abzukürzen. "Justice delayed
is
justice
denied", predigt Jeb Bush, der Bruder des neuen Präsidenten George W.
Bush.
Als Gouverneur in Florida möchte er die Verfahren beschleunigen. Ähnlich
in
Arizona,
wo die Gouverneurin Jane Dee Hull, eine Unterstützerin von George W.
Bush,
dem deutschen Botschafter Jürgen Chrobog seinerzeit nicht einmal fünf
Minuten
Audienz gewährte, als er bei ihr wegen der - inzwischen hingerichteten
-
deutschen
Brüder LaGrand vorsprach. Die oberen Instanzen in Arizona sind ohnehin
davon
überzeugt, dass es stets nur "habgierige Anwälte" sind, die das
Unvermeidliche
aufschieben wollen. Daher fordern sie, dass Petitionen und Gesuche
"erkennbar
eigene Eingaben" der Todeskandidaten sind. Eine Zwickmühle. Sollen
die
Todeskandidaten sich von Anwälten helfen lassen - oder doch nicht?
Apelt kramt in seinen Unterlagen, sucht Notizen. Er findet sie nicht. Das
geht seit
dem
Oktober vergangenen Jahres so. Damals hatten die Wärter seine Unterlagen
neu
sortiert. Nun findet sich Apelt nicht mehr zurecht.
Rudi Apelt wurde 1960 in Düsseldorf geboren, dort ist er auch aufgewachsen.
Am
28.
Februar kann er im SMU II seinen 41. Geburtstag begehen. Sonderrationen wird
es
nicht geben. Da er ein großer Mann ist, knapp zwei Meter, gut hundert
Kilo,
bekam
er früher im Gefängnis double meals, doppelte Portionen. Im Todestrakt
gilt
so
etwas als überflüssig. Apelts Haare sind schon grau. Seine Augen
sind tief in die
Höhlen
gefallen. Er stottert. Seine Pupillen bewegen sich mit rasender
Geschwindigkeit
hin und her.
Die beiden wichtigsten Kriterien für den Vollzug der Todesstrafe sind:
Der Verurteilte
muss
sich bewusst sein, dass er hingerichtet werden wird; er muss verstehen,
wofür
er hingerichtet wird. Der Anwalt Baich hatte gerade erst einem
Todeskandidaten
beigestanden, bei dem es ernsthafte Zweifel gab, ob er überhaupt
wusste,
was mit ihm geschah. Dieser Mann, Michael Poland, soll 1977 gemeinsam
mit
seinem Bruder einen Geldtransporter überfallen und dessen beide Fahrer
ermordet
haben. Im Juni 1999 bekam Poland dank Baichs Bemühungen eine
Anhörung
im Pinal County Courthouse, nahe dem Staatsgefängnis bei Florence. Der
Richter
James E. Don, Spitzname "Prosecuter Don", hatte vorher bei Baich
telefonisch
angefragt, wie viel Zeit er für die Sitzung einplanen müsse, "doch
hoffentlich
nicht mehr als eine Stunde". Poland wäre am liebsten gar nicht zu der
Verhandlung
erschienen, er erwartete keinen Erfolg. Aber dann bekannte er, dass
er
sie wunderbar fand: Baich hatte ihm die Hand gegeben. Für Poland war
es der
erste
körperliche Kontakt seit Jahren. "Sie wissen gar nicht, wie gut sich
das
anfühlt",
sagte er, "ich weiß gar nicht mehr, wann ich zuletzt jemanden berührt
habe."
Dennoch bat Poland darum, die Sitzung verlassen zu dürfen. Richter Don
fragte ihn,
ob
er die Wichtigkeit der Anhörung verstehe, sein Leben hänge von ihr
ab. Worauf
Poland
fragend erwiderte: "Keine Ahnung. Was geht mich das alles an?"
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Psychiater als sachverständigen Zeugen
bestellt:
Barry Morenz sollte Poland untersuchen und dessen geistige Gesundheit
bestätigen.
Doch Morenz attestierte Unzurechnungsfähigkeit. Der Staatsanwalt zog
ihn
daraufhin zurück. Danach bestellte Baich ihn ein - alles vergeblich.
Richter Don
urteilte
tags drauf, Poland sei "aware", und zwar aufgrund der Definition im
Wörterbuch.
Poland wurde in demselben death house hingerichtet, in dem auch Apelt
sterben
soll.
Arizona gibt seinen Todeskandidaten die Wahl: Gaskammer oder tödliche
Injektion.
Poland
entschied sich für die Spritze. Nachdem sie ihm die Katheter in die Venen
gesteckt
hatten, ließen sie ihn noch eine halbe Stunde liegen. Die Mittel waren
bereit:
Pentothal, ein schnell wirkendes Sedativ; Pancuronium, das die
beherrschbaren
Muskeln lähmt, damit der Tod friedlich wirkt; Kaliumchlorid, das den
Herzstillstand
herbeiführt. Doch es bestand noch die Möglichkeit eines Aufschubs
in
letzter
Minute. Also wurde noch ein wenig gewartet.
Als der Aufschub schließlich nicht gewährt wurde, fragte der Aufseher
Terry Stewart,
ob
Poland noch etwas sagen wolle. Dieser lächelte und fragte: "Bringt ihr
mir
nachher
Lunch - ich habe echt Hunger." Drei Minuten später, um 15.14 Uhr des
16.
Juni
1999, war er tot.
Rudi Apelt ist ein hilfloser Mann mit einem IQ von 55
Dale Baich hat Rudi Apelt von einem deutschen Psychiater begutachten lassen,
von
Frank
Schneider, Professor an der Psychiatrischen Klinik der Düsseldorfer
Heinrich-Heine-Universität.
Schneider ist ein erfahrener Gutachter, der sich
durchschnittlich
mit rund 40 Mordfällen im Jahr befasst. Bei Prozessen in Deutschland
wird
er meist auf Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte tätig,
gelegentlich
auch auf Anfrage der Verteidiger. Er hat Apelt fünfmal im SMU II
untersucht,
insgesamt 25 Stunden lang. Er hat die Familiengeschichte erforscht, hat
Apelts
Mutter und mehrere Geschwister befragt. Sein Ergebnis: Rudi Apelt hat einen
Intelligenzquotienten
von 55, ist also schwachsinnig. Überdies hat Schneider
Gehirnschäden
festgestellt, vermutlich eine Folge schwerer Misshandlungen und
mehrerer
Unfälle im Kindesalter. Inzwischen haben sogar drei der Geschworenen,
die
seinerzeit über Apelt zu Gericht saßen, erklärt, sie hielten
die Todesstrafe in
diesem
Fall nicht für angemessen. Die Staatsanwaltschaft tut die psychiatrischen
Einlassungen
als "Erfindungen" ab.
Mit derselben Arroganz hatten sich auch die Strafverfolgungsbehörden
Arizonas
über
die Wiener Konvention hinweggesetzt. Artikel 36 dieses internationalen
Vertrages,
den die USA unterzeichnet haben, womit er auch in Arizona bindendes
Recht
ist, regelt den konsularischen Beistand für Menschen, die in einem fremden
Land
vor Gericht stehen. Genauso wie amerikanische Polizisten einen Verdächtigten
vor
der Befragung auf seine Rechte aufmerksam machen müssen, hätten
die
Ermittler
Apelt in Kenntnis setzen müssen, dass er einen deutschen
Konsularbeamten
um juristischen Beistand bitten darf. Mehr noch: Sie hätten das
Konsulat
selbst benachrichtigen müssen. So aber weiß niemand von dem Fall.
Bisher.
Washington pocht gerne auf die Wiener Konvention, wenn etwa ein Amerikaner
im
Libanon
oder in Russland vor Gericht gestellt wird. Doch dass auch dem Deutschen
Apelt
solcher Beistand nützlich gewesen wäre, um wenigstens die im
amerikanischen
Verfahren geforderte "Waffengleichheit" herzustellen, zeigt sein
Prozess
überdeutlich. Im Prozess dolmetschte eine Frau, eine Heidrun Gillespie,
deren
Qualifikation vor allem darin bestand, zum Bekanntenkreis des Richters Robert
Bean
zu gehören. Frau Gillespie hatte im Übrigen zugegeben, sie "verstehe
keine
Rechtsterminologie".
Rudi Apelt wurde des Mordes an Cindy Monkman für schuldig befunden.
Sein
jüngerer
Bruder Michael, ebenfalls zum Tode verurteilt, hatte die junge Frau im
Oktober
1988 in einer Bar in der Stadt Mesa kennen gelernt. Sie heirateten wenige
Tage
später in Las Vegas und schlossen eine Lebensversicherung über
300 000
Dollar
für Cynthia ab. Die Police wurde am 22. Dezember 1988 von der Banner
Life
Insurance
ausgestellt. Am 23. Dezember unternahmen Michael und Rudi Apelt mit
Cynthia
Monkman einen Ausflug in die Wüste. Mit von der Partie war Anke Dorn,
eine
Freundin
Michaels. Er hatte ihr angekündigt, dass er "reich sein werde, falls
Cindy
stirbt".
Sie starb an jenem 23. Dezember. Ihr wurde die Kehle durchschnitten.
Im Prozess sagte Anke Dorn als Kronzeugin gegen die Brüder aus. Ihr
wurde dafür
völlige
Straffreiheit zugesichert. Sie belastete Michael Apelt schwer, Rudi Apelt
habe
dagegen
weder ein Messer noch blutige Hände gehabt. Doch Rudi Apelt wurde ein
von
seinem damaligen Verteidiger bestellter Gutachter zum Verhängnis. Dieser,
der
Pathologe
Vincent DiMaio, befand überraschend, dass Cynthia Monkman von einem
einzelnen
Messerstecher getötet worden war und dass dieser ein Rechtshänder
gewesen
sein muss. Michael Apelt ist Linkshänder, Rudi Apelt Rechtshänder.
Die
Geschworenen
ließen sich von DiMaios fragwürdiger Beweisführung überzeugen,
schließlich
hatte die Verteidigung ihn aufgerufen.
Dieser Tage gaben mehrere angesehene amerikanische Juristen die Ergebnisse
einer
Studie über die Todesstrafe heraus. Sie hatten 4578 Urteile im Zeitraum
1973
bis
1995 analysiert. Die Experten fanden eine Fehlerquote von 68 Prozent: "In
anderen
Worten, Gerichte (also höhere Instanzen - d. Red.) fanden ernste Fehler
in
beinahe
sieben von zehn Urteilen bei Kapitalverbrechen." Und noch eine Zahl: In bis
zu
90 Prozent der Fälle wird das Todesurteil revidiert, wenn die Angelegenheit
abermals
erörtert wird.
Aber dazu muss es erst einmal kommen.
Gerade da setzen die Befürworter der Todesstrafe an: Sie wollen das
Recht auf
Berufung
verkürzen. Die Wahl von George W. Bush war für sie ein Sieg. Und
Pech für
Rudi
Apelt. Dale Baich prophezeit: "Bush wird niemanden zum Bundesrichter
ernennen,
der auch nur einmal Mitgefühl für einen Todeskandidaten gezeigt
hat."
Ein Leben:
1960 wird Rudi Apelt in Düsseldorf geboren. Man hat Gehirnschäden
bei ihm festgestellt
-
Folgen von Unfällen und vermutlich Misshandlungen
1988 wird die Frau seines Bruders ermordet. Ob Rudi Apelt der Täter war, ist fraglich
2001 jedenfalls soll sein letztes Lebensjahr sein: Er wird in Arizona zum Tode verurteilt.
(c) DIE ZEIT 06/2001
Taken from Die Zeit: http://www.zeit.de/2001/06/Politik/200106_todeskandidat.html
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